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Hörgesundheit

Hörgeräte und Krankenkasse: Was zahlt die Versicherung?

Von Elbe Akustik Team · Lesezeit ca. 3 Minuten · 6. April 2026

Hörgeräte und Krankenkasse: Was zahlt die Versicherung?

Kurz gesagt

Gesetzliche Krankenkassen zahlen für Hörgeräte einen Festbetrag je Ohr. Er deckt eine einfache, vollwertige Versorgung samt Anpassung und Nachsorge. Wer mehr Technik möchte, zahlt die Differenz selbst, im Abo als Monatsbetrag oder beim Kauf einmalig. Privatversicherte reichen einen Kostenvoranschlag ein. Den Papierkram erledigen wir.

Der Weg zur Kostenübernahme

  1. HNO-Praxis: Ihre Ärztin oder Ihr Arzt stellt den Hörverlust fest und schreibt eine Verordnung für Hörhilfen. Ohne sie zahlt die Kasse nicht.
  2. Hörtest bei uns: Mit der Verordnung kommen Sie zu uns. Wir messen Ihr Gehör noch einmal genau und besprechen, was Sie im Alltag brauchen. Den Hörtest können Sie auch vorher machen, ohne Verordnung; dann wissen Sie vor dem Arzttermin schon Bescheid.
  3. Vergleichende Anpassung: Wir stellen Ihnen mindestens ein Gerät ohne Eigenanteil vor und Alternativen aus den höheren Klassen. Das ist Vorschrift, und es ist fair.
  4. Probetragen: Sie tragen die Geräte mehrere Wochen im Alltag, zu Hause, im Büro, im Restaurant.
  5. Entscheidung und Abrechnung: Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab. Sie zahlen nur Ihren Anteil.

Bringen Sie die Verordnung zeitnah zu uns. Sie sollte innerhalb von vier Wochen beim Hörakustiker vorliegen.

Gesetzlich versichert: Festbetrag und Zuzahlung

Der Festbetrag

Die gesetzlichen Kassen zahlen je Ohr einen festen Betrag. Die Höhe legt der GKV-Spitzenverband fest. Sie liegt bei mehreren hundert Euro je Ohr, für das zweite Ohr etwas weniger, für Kinder und Jugendliche höher. Den aktuellen Betrag nennen wir Ihnen im Gespräch; er steht auch auf jedem unserer Kostenvoranschläge.

Die gesetzliche Zuzahlung

Als gesetzlich Versicherte zahlen Sie 10 € je Hörgerät, also 20 € für beide Ohren. Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt auch das nicht.

Was Sie für den Festbetrag bekommen

Ein digitales Hörgerät, das die medizinischen Anforderungen erfüllt: mehrere Frequenzkanäle, Störgeräuschunterdrückung, Rückkopplungsschutz. Diese Geräte sind besser als ihr Ruf. Wir passen sie genauso sorgfältig an wie jedes andere, und für ruhige Hörsituationen reichen sie vielen Menschen aus.

Mehr Technik, eigener Anteil

Wer im Restaurant, im Verein oder im Beruf besser verstehen möchte, wählt eine höhere Klasse und zahlt die Differenz zum Festbetrag selbst. Bei uns sind das fünf Klassen von Basis+ bis First Class, im Abo ab 34 € je Ohr und Monat nach Anrechnung des Kassenzuschusses, oder einmalig beim Kauf. Was die einzelnen Klassen können und kosten, steht auf unserer Preisseite.

Privat versichert

Bei privaten Versicherungen hängt alles vom Tarif ab: Manche erstatten die vollen Kosten bis zu einem Höchstbetrag, andere einen Prozentsatz, Basistarife orientieren sich am Festbetrag der gesetzlichen Kassen. Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie vor dem Kauf bei Ihrer Versicherung einreichen. So wissen Sie vorher, was zurückkommt.

Was nach dem Kauf kommt

  • Nachsorge, Reinigung, Funktionscheck: bei uns kostenlos, ein Geräteleben lang.
  • Reparaturen: in der Garantiezeit kostenfrei, danach beteiligt sich die Kasse anteilig. Im Abo sind Reparaturen enthalten.
  • Batterien: Beim Kauf zahlen Erwachsene die Batterien selbst; für Kinder und Jugendliche übernimmt die Kasse eine Pauschale. Im Abo sind Batterien oder Akku im Preis.
  • Neue Geräte: Nach sechs Jahren haben Sie erneut Anspruch auf den Festbetrag, bei einer Verschlechterung des Gehörs auch früher.

Was wir Ihnen abnehmen

Kostenvoranschlag, Abrechnung mit der Kasse, Nachfragen, und wenn eine Kasse eine Leistung ablehnt, den Widerspruch. Sie bringen die Verordnung und Ihre Versichertenkarte mit, den Rest erledigen wir, in Glückstadt, Horst, Wedel, Barmstedt und Itzehoe.

Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin. Wir rechnen Ihnen vorher aus, was auf Sie zukommt.

Der nächste Schritt

Warten Sie nicht, bis der Hörverlust Ihren Alltag spürbar einschränkt. Je früher Sie handeln, desto besser sind die Ergebnisse.

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Schlagwörter
KrankenkasseKostenübernahmeZuzahlungVersicherungHörgeräte

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